Liquids und Aromen
Wissenswertes über Liquids und Aromen
Das eLiquid ist der Treibstoff einer E-Zigarette. Maximal fünf Substanzen werden bei der Herstellung von eLiquids verwendet, wobei die unterschiedlichen Aromen die Vielfalt des E-Zigarettengenusses bestimmen. Für alle Stoffe gilt die Vorschrift höchster Reinheit aus dem Tabakerzeugnisgesetz. In diesem Kapitel werden die einzelnen Bestandteile der eLiquids und Variationen vorgestellt.
Zusammensetzung Liquids
Das eLiquid besteht in der Regel aus bis zu fünf unterschiedlichen Substanzen, typischerweise in folgendem Verhältnis:
1. Propylenglykol (E 1520
Propylenglykol (1,2-Propandiol, PG) ist eine klare und feuchtigkeitsbindende Flüssigkeit, die auch in Kosmetika Anwendung findet. Die Substanz ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und wird bei eLiquids in pharmazeutischer Qualität verwendet. Neben der für elektrische Zigaretten sehr wichtigen Eigenschaft, Aromastoffe zu binden, ist diese Substanz für die Dampfbildung der E-Zigarette verantwortlich.
2. Glycerin (E 422)
Glycerin, auch Glycerol oder Glyzerin genannt, ist ein dreiwertiger Alkohol. Er wird unter anderem bei der Herstellung von Kaugummi verwendet und ist nach der EU-Ökö-Verordnung als E 422 für Bio-Produkte zugelassen. In eLiquids wird in der Regel „Vegetable Glycerin“ (VG) verwendet, welches einen rein pflanzlichen Ursprung hat. Bei einer E-Zigarette besteht die Hauptfunktion von Glycerin darin, dem Dampf mehr Standfestigkeit zu geben. Glycerin fand erst ab 2009 Verbreitung; zuvor wurde lediglich Propylenglykol als Trägerstoff verwendet. Üblich ist ein Mischverhältnis von 55 Prozent PG und 35 Prozent VG. Jedoch sind auch Variationen mit 80 Prozent PG und reine PG- oder VG-eLiquids erhältlich, die bei Unverträglichkeiten oder zur Erzeugung besonders stabiler Dampfwolken genutzt werden.
3. destilliertes Wasser
Destilliertes Wasser reguliert die Viskosität des eLiquids und sorgt für ein besseres Fließverhalten.
4. Aromastoffe
Die verwendeten Aromen sind von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als Lebensmittelaromen zugelassen. Es handelt sich um naturidentische Stoffe, die je nach Qualität von natürlichen Aromen geschmacklich kaum zu unterscheiden sind. Die große Zahl an verschiedenen Frucht-, Süß- oder Tabakaromen unterstreicht die Vielfalt des E-Zigaretten-Genusses. Umsteiger von der Tabakzigarette bevorzugen in der Regel zu Anfang eLiquids mit Tabakaroma. Erfahrenere Nutzer sind tendenziell experimentierfreudiger und neugierig auf die unterschiedlichen Geschmacksrichtungen. Diese Aromenvielfalt ist von den Verbrauchern gewünscht und auch aus gesundheitspolitischer Sicht wichtig: je mehr Vielfalt den Verbrauchern zur Verfügung steht, desto erfolgsversprechender ist der Weg aus dem klassischen Tabakkonsum. Gerade solche Geschmacksrichtungen, die bei Tabakzigaretten nicht erhältlich sind, binden viele Nutzer an die E-Zigarette.
5. Nikotin
Nikotin ist ein wasseranziehendes und farbloses Öl. In der Natur kommt Nikotin in unterschiedlicher Konzentration in Tabakpflanzen aber auch zahlreichen anderen Nachtschattengewächsen, wie beispielsweise Tomate, Kartoffel und Paprika, vor. Das verwendete Nikotin in eLiquids ist pharmazeutisch rein, so wie es in Nikotinpflastern und -kaugummis seit über 30 Jahren enthalten ist. Das Tabakerzeugnisgesetz schreibt einen maximalen Gehalt von 20mg/ml vor.
Nahezu jedes eLiquid gibt es sowohl in einer nikotinhaltigen und nikotinfreien Variante, wobei in den nikotinhaltigen eLiquids nur geringe Dosen Nikotin enthalten sind. Die nikotinfreien Liquids dienen Rauchern dazu, ihren Nikotinkonsum vollständig zu beenden, ohne gleichzeitig auf die gewohnten Rituale verzichten zu müssen. Als stimulierender Stoff besitzt Nikotin ein Suchtpotential. Daher soll- ten nur informierte, erwachsene Konsumenten Nikotinprodukte konsumieren und Risikogruppen wie Schwangere und Herzkranke gänzlich darauf verzichten. Der Konsum durch Kinder und Jugendliche ist gesetzlich untersagt.
E-Zigaretten sind eine Alternative für Raucher. Mithilfe von E-Zigaretten können sie nikotinhaltigen Dampf anstatt Tabakrauch inhalieren. Nikotin ist laut der Internationalen Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation keine karzinogene Substanz. Die gesundheitsgefährdenden Stoffe im Tabakrauch entstehen in erster Linie durch den Verbrennungsprozess in einer herkömmlichen Zigarette. Klassische Raucher, die Nikotin konsumieren wollen, nehmen diese Schadstoffe als „Neben- produkt“ gezwungenermaßen auf. Bei einer E-Zigarette entfällt dieser Verbrennungsprozess.
Aromen
Bei den in eLiquids verwendeten Aromen handelt sich in der Regel um naturidentische Stoffe, die je nach Qualität von natürlichen Aromen geschmacklich kaum zu unterscheiden sind. Die Herstellung und Verwendung der Aromen erfolgt nach genauen rechtlichen Bestimmungen, und die Einhaltung der klar definierten Hygienevorschriften garantiert ein höchstes Maß an Verbrauchersicherheit. Die im Tabakerzeugnisgesetz vorgeschriebene Anmeldung aller verwendeten Inhaltsstoffe sechs Monate vor der Markteinführung erlaubt die genaue Prüfung der genutzten Stoffe. Die verwendeten Aromen müssen nach der Aromenverordnung (EG) Nr. 1334/2008 zugelassen und für die Verwendung in Lebensmitteln freigegeben worden sein. Wie in Artikel 4 der Verordnung festgehalten, dürfen „in Lebensmitteln [...] nur Aromen oder Lebensmittelzutaten mit Aroma- eigenschaften verwendet werden, die folgende Bedingungen erfüllen:
a) Sie stellen nach den verfügbaren wissenschaftlichen Daten keine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher dar
b) die Verbraucher werden durch ihre Verwendung nicht irregeführt.“
Bei der Herstellung, Verarbeitung oder sonstigen Behandlung von Aromen sind die in der EU-Hygieneverordnung geschilderten Anforderungen für die Lebensmittelhygiene zugrunde zu legen: „Auf allen Stufen der Warenannahme, Herstellung, Zubereitung, Behandlung oder Verarbeitung, Verpackung und dem Transport von Aromen ist sicherzustellen, dass Aromen und Zutaten für Aromen der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind. Insbesondere müssen Räume, in denen Aromen hergestellt, behandelt oder verarbeitet werden, einschließlich der Räume in Transportmitteln, so konzipiert und angelegt sein, dass eine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet ist und Kontaminationen zwischen und während Arbeitsgängen vermieden werden.
Quelle: Verband des eZigarettenhandels (VdeH) - Daten & Fakten zur E-Zigarette Juni 2016